Allgemeine Deckbedingungen der Hengststation Maas J. Hell
Horster Landstraße 42, 25365 Klein Offenseth-Sparrieshoop
Andrea Konschak
Tel.: +49 (0) 4126 - 38 272, Fax: +49 (0) 4126 - 38 274
Preise und Zahlungsmodalitäten für Gefriersperma auf Anfrage.
Hiermit erkennen alle Stuteneigentümer, die die Hengste der EU-Besamungsstation Hengststation Maas J. Hell GmbH (D-KBP-005-EWG) benutzen, nachstehende Bedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen an. Soweit in diesen allgemeinen Deckbedingungen keine gesonderten Regelungen getroffen worden sind, gelten die Deck- bzw. Besamungsbedingungen des Holsteiner Verbandes.
Für den Einsatz eines Junghengstes gilt, dass die Anerkennung durch den Zuchtverband erst nach dem bestandenen Veranlagungstest gilt. Bei einem Zuchteinsatz vor diesem Zeitpunkt trägt der Stutenhalter allein das Risiko der Anerkennung.
Für Stuten mit Staatsprämie und/oder Sporterfolgen in der Kl. S wird ein Nachlass von 30% gewährt. Ausnahmen Belantis II & Van Gogh.
1. Die Decksaison beginnt am 01.02. eines jeden Jahres und endet am 15.08. eines jeden Jahres.
2. Samenbestellungen können telefonisch oder per Fax, jedoch nur bis spätestens 10.00 Uhr aufgegeben werden.
Die Fax-Nr. lautet: +49 (0) 4126 - 38 274. Aus der Samenbestellung müssen folgende Angaben ersichtlich sein:
• gewünschter Hengst
• Name und vollständige Anschrift des Stutenbesitzers
• genaue Versandanschrift, falls diese abweichend vom Stutenbesitzer ist
• Name der Stute, Lebensnummer der Stute sowie Kopie der Abstammung und Alter
• Mitgliedsnummer des Zuchtverbandes, dem die Besamung gemeldet werden soll
3. Der gelieferte Samen darf nur für die angemeldete Stute verwendet werden.
4. Eine Trächtigkeitsgarantie wird nicht übernommen. Die Anzahlung ist in jedem Fall zu entrichten.
Die Anzahlung wird nach Bestellung des Samens in Rechnung gestellt. Liegt der Hengststation Maas J Hell GmbH bis zum 1.10.2023 keine tierärztliche Bescheinigung über Nicht-Trächtigkeit vor, so wird von einer Trächtigkeit der Stute ausgegangen und die erste Nachzahlung berechnet. Sollte die Stute im Jahr nach der Besamung kein lebendes Fohlen zur Welt bringen, muss die Hengststation Maas J Hell GmbH hierüber durch ein tierärztliches Attest informiert werden, da ansonsten die zweite Nachzahlung in Rechnung gestellt wird.
5. Die Deckscheine sind vor der Bedeckung bei der Hengststation einzureichen. Bei einem Embryotransfer ist das Deckgeld für jeden gespülten Embryo zu entrichten. Sollten mehrere erfolgreiche Spülungen vorgenommen werden, wird ein Nachlass gewährt. Die Aushändigung des Deckscheins sowie die Weitergabe an den Verband erfolgt erst, wenn die gesamte Deckgeldrechnung beglichen ist.
6. Die Kosten für den Versand des Samens gehen zu Lasten des Züchters. Die Kosten belaufen sich innerhalb Deutschlands werktags auf 45,00 €, samstags auf 130,00 € inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Ein Versand an Sonn- und Feiertagen findet nicht statt. An diesen Tagen ist jedoch eine persönliche Abholung möglich. Innerhalb Europas, unter Ausklammerung von Deutschland, erfolgt der Samenversand ausschließlich von Montag bis Donnerstag. Die Kosten hierfür müssen einzeln erfragt werden.
7. Steht ein Hengst im Laufe der Decksaison aus besonderen Gründen (z.B. wegen Turniereinsatzes oder Krankheit) nicht zur Verfügung, besteht die Möglichkeit, TG-Sperma einzusetzen. Es wird auch die Möglichkeit eingeräumt, auf Wunsch einen anderen Hengst der Station zu nutzen. Bei der Abrechnung wird der zuletzt in Anspruch genommene Hengst in Rechnung gestellt. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Deckgeldes besteht nicht.
8. Bei stark frequentierten Hengsten wird darauf hingewiesen, dass vorrangig die Stuten auf der Hengststation Maas J. Hell in Klein Offenseth besamt werden.
9. Bei Hengsten, die kein Deckgeldsplitting haben, gilt: die Decktaxe verbleibt voll bei der Hengststation, wenn der Nachweis über Nichtträchtigkeit bis zum 01.10. des jeweiligen Jahres nicht erbracht worden ist. Bei Nichtträchtigkeit werden 50 % der Decktaxe im Folgejahr gutgeschrieben. Sonderregelungen müssen dann im Einzelfall erfragt und vereinbart werden. Ansonsten bleibt es bei der grundlegenden Regelung.
10. Die Unterstellung der Stuten erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Eigentümers. Der Tagessatz für das Unterstellen der Stuten beträgt 18,00 € inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
11. Die tierärztliche Besamung und die Behandlung (Tupferprobe, gynäkologische Untersuchung etc.) erfolgt durch den Vertragstierarzt der Hengststation Maas J. Hell. Die Kosten hierfür werden dem Kunden direkt in Rechnung gestellt.
12. Eine Besamung erfolgt nur nach vorheriger Follikelkontrolle durch den Vertragstierarzt der Station. Eine Tupferprobe muss vorliegen.
13. Follikelkontrollen außerhalb der Rosse sowie zusätzliche medizinische Behandlungen, Tupferproben und Trächtigkeitskontrollen werden den Stuteneigentümern von dem Stationstierarzt gesondert in Rechnung gestellt.
14. Zahlungen sind ausschließlich folgendes Konto zu leisten:
Deutschland / Ausland:
Kontoinhaber: Maas J. Hell GmbH
HASPA
SWIFT (BIC) Code: HASPDEHHXXX
IBAN: DE 27200505501042224970
Bei einer Überweisung muss jeweils der Besitzername angegeben werden.
15. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Elmshorn bzw. Itzehoe.